Kompositionsauftrag

Wo Vorhandenes nicht mehr genügt, muss Neues entstehen. So wird Zukunft geformt – und das manches Mal für ganz konkrete Anlässe. Wenn Sie eine Uraufführung realisieren wollen aber das Stück erst noch komponiert werden muss, dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Geben Sie mir einen Kompositionsauftrag!

Ich habe große Freude daran, Ihnen ein Werk „auf den Leib“ zu schreiben – für Sie persönlich, ein kleine kammermusikalische Besetzung oder Ihr Ensemble. Schreiben Sie mir! Einen Preis für „Ihr“ Werk werden wir individuell je nach Umfang der von Ihnen gewünschten Komposition gemeinsam klären.

Machen Sie sich ein paar Gedanken zur Konzeption für Ihren Kompositionsauftrag:

Für welche Besetzung soll die Komposition sein?

Wie soll der Schwierigkeitsgrad sein?

Ist das Werk für einen bestimmten Anlass geplant?

Haben Sie ein Thema oder eine Idee, die in das Stück einfließen soll?

Wie lange soll das Werk dauern?

Soll ein Text vertont werden oder sollen musikalische Zitate enthalten sein?

Gerne bearbeite ich auch Werke für Ihre Besetzung!

Bitte beachten Sie, dass Textvertonungen oder Arrangements von bestehender Musik in der Regel nur möglich sind, wenn die zu Grunde liegenden Kunstwerke nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Die Freigabe eines geistigen Eigentums erfolgt normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sollten Sie Interesse an der Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Werke haben, kann ich versuchen, dafür die Rechte zu erwirken. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden und es besteht keine Garantie auf Erfolg einer solchen Anfrage.

Nun aber beiseite mit allen Bedenken – trauen Sie sich, mir zu schreiben und lassen Sie uns ins Gespräch kommen über Ihren Traum vom eigenen Musikstück!

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Wie haben Sie von mir erfahren?
Bitte rechnen Sie 3 plus 5.